Coronavirus

Letzte Fristen

Anfang Februar 2022 hob der Bundesrat fast alle Corona-Massnahmen auf. Zugleich verkürzte er die Anmelde­frist für die Entschädigungen. Am 31. Mai 2022 liefen diese für die meisten Entschädigungen ab. Nach diesem Datum kann keine Entschädigung mehr beantragt werden für Erwerbs­ausfall wegen:
  • Quarantäne
  • Ausfall der Fremdbetreuung für Kinder
  • Veranstaltungsverbot
  • Betriebsschliessung
  • Erhebliche Umsatzeinbusse

Längere Anmeldefristen gelten bei Erwerbsausfall wegen:

  • Zugehörigkeit zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen
    (bis 30. Juni 2022)
  • Erhebliche Umsatzeinbusse im Veranstaltungsbereich
    (bis 30. September 2022).

Letzte Fristen

Entschädigungen für den Erwerbsausfall

Haben Sie einen Erwerbsausfall wegen der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus? Der Bundesrat hat gezielte Entschädigungen eingeführt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Vorgehen.

Wichtig:


  • Diese Informationen sind für Kunden der Ausgleichskasse 66 SBV und der Ausgleichskasse 117 swisstempcomp gleichermassen relevant.
  • Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Beantragen Sie die Entschädigungen mit dem Formular 318.755 - Anmeldung Corona Erwerbsersatz bei Quarantäne und Ausfall Fremdbetreuung oder Formular 318.756 - Anmeldung für die Corona Erwerbsersatzentschädigung bei Erwerbsausfällen.
  • Die Leistungen werden monatlich rückwirkend ausbezahlt.

Selbständigerwerbende
  • Sie mussten Ihre Erwerbstätigkeit einstellen.
  • Sie konnten nicht mehr arbeiten, weil die Fremdbetreuung Ihrer Kinder unter 12 Jahren nicht mehr möglich war.
  • Sie konnten nicht mehr arbeiten, weil Sie ärztlich verordnet in Quarantäne gehen mussten.
Angestellte
  • Sie konnten nicht mehr arbeiten, weil die Fremdbetreuung Ihrer Kinder unter 12 Jahren nicht mehr möglich war.
  • Sie konnten nicht mehr arbeiten, weil Sie ärztlich verordnet in Quarantäne gehen mussten.
Arbeitgeber
  • Ihre Angestellten konnten nicht mehr arbeiten, weil die Fremdbetreuung Ihrer Kinder unter 12 Jahren nicht mehr möglich war, und Sie haben Lohnfortzahlung geleistet.
  • Ihre Angestellten konnten nicht mehr arbeiten, weil Sie ärztlich verordnet in Quarantäne gehen mussten, und Sie haben Lohnfortzahlung geleistet.

Anmeldung für Corona Erwerbsersatzentschädigung

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und senden Sie es als PDF-Dokument an eomse.apgam@consimo.ch. 

Massnahmen im Bereich der Beiträge

Im Zusammenhang mit der aktuellen Corona (Covid-19) Situation und deren Auswirkung auf die Wirtschaft, hat der Bundesrat unter anderem diverse Massnahmen im Bereich Beitragserhebung, Abrechnungs- und Finanzbuchhaltung beschlossen:

  1. Am Freitag, 20. März 2020 hat der Bundesrat entschieden, die Verzugszinsen für im Zusammenhang mit der aktuellen Krise gewährte Zahlungsaufschübe gemäss Artikel 34b AHVV während 6 Monaten zu sistieren. Dies gilt ab Montag, 23. März 2020
    Die Sozialversicherung kennt nur einen Zahlungsaufschub in Form von einer Ratenzahlung (Art. 34b AHVV). Einen Zahlungsaufschub mit einem verlängerten Zahlungsziel sieht das Bundesamt für Sozialversicherungen aktuell nicht vor.
  2. In Ergänzung zur genannten Massnahme wird für sämtliche Beitragsforderungen ab Montag, 23. März, bis auf Weiteres ein Verzugszins von 0% berechnet. Diese Massnahme bezweckt in erster Linie eine administrative Entlastung der Beitragspflichtigen und der AHV-Ausgleichskassen im Hinblick auf die absehbaren zusätzlichen Aufgaben während der nächsten Wochen. Über die Dauer dieser Notmassnahme werden wir zu gegebener Zeit informieren. 
  3. Ab sofort und vorläufig bis Ende Juni 2020 gilt ein Mahnungsaufschub für Beitragsforderungen.
  4. Die Betreibungsverfahren sind seit 19. März bis zum 19. April generell ausgesetzt. Neue Betreibungen können also vorläufig nicht eingeleitet werden und laufende Betreibungen werden sistiert.

Hotline zum Thema

Für die Ausgleichskasse 66 SBV: 044 258 82 22

Für die Ausgleichskasse 117 swisstempcomp: 044 258 84 75


So navigieren Sie durch unsere Hotline:

Wählen Sie die Nummer > wählen Sie die Sprache > danach bei der Auswahl wählen sie "3" für Lohnersatz.

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