Stiftung flexibler Altersrücktritt

Der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna haben auf den 1. Juli 2003 die Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR) gegründet. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV FAR) wurde vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt.

Das Inkasso der Beiträge haben die Vertragsparteien der Ausgleichskasse SBV übertragen.

Standort

Sumatrastrasse 15

8006 Zürich

Lageplan

Kontakt

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Die Inkassostelle wird  gemäss Ihrem Wunsch per Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen.


Postadresse

Stiftung flexibler Altersrücktritt FAR

Inkassostelle

Postfach 16

8042 Zürich

Bürozeiten

Montag bis Freitag 

08.00 - 11.45 Uhr

13.30 - 16.30 Uhr

Postkonto

IBAN: CH17 0900 0000 8754 0000 8

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