FAMILIENAUSGLEICHSKASSE 66 SBV
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Mitglied des Schweizerischen Bau-meisterverbandes oder des Verbandes Holzbau Schweiz sind, rechnen in
15 Schweizer Kantonen die Familienzulagen über ihre Ausgleichskasse ab.
Die Ausgleichskasse Schweizerischer Baumeisterverband übernimmt die
Aufgaben der kantonalen Familienausgleichskassen als Abrechnungsstelle. Die Mitglieder
des Baumeisterverbandes rechnen für den Kanton Schwyz ab 1. Januar 2020 direkt
bei der Familienausgleichskasse 66 SBV ab.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die an ihre Mitarbeitenden AHV-pflichtige Löhne auszahlen, sind bei einer Familienausgleichskasse abrechnungspflichtig.
> Merkblatt 6.08 Familienzulagen
> Merkblatt Ausbildungszulagen
> Anmeldeformular Familienzulagen für Arbeitnehmende
> Anmeldeformular Familienzulagen englisch
> Anmeldeformular Familienzulagen Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige
> Austritts- und Wiedereintrittsmeldung
> Merkblatt consimo Formular E411 - Familienzulagen für Arbeitnehmende in Italien
> Formular E 411 portugiesisch
Alles auf einen Blick:
Die Synoptik bietet Ihnen einen gesamten Überblick über die jeweiligen Kantonalen Beitragssätze und Zulagen:
> Beitragssätze und Familienzulagen pro Kanton (ab 1.01.2021)
> Beitragssätze und Familienzulagen pro Kanton (ab 1.04.2020)
> Beitragssätze und Familienzulagen pro Kanton (ab 1.01.2019)
> Beitragssätze und Familienzulagen pro Kanton (ab 1.01.2018)
> Beitragssätze und Familienzulagen pro Kanton (ab 1.01.2017)
> Gesetzes- und Verordnungssammlung
> Familienzulagen: Häufig gestellte Fragen