Leichentransportvergütungen

Leistungsreglement Art. 25 Unterstützung in sozialen Notfällen

Sofern nicht bereits eine andere Institution Leistungen erbringt, zahlt der Parifonds Bau.

  • Der Parifonds Bau zahlt an die effektiven Leichentransportkosten und den Transportsarg bis maximal CHF 5'000.-, sofern die Transportkosten im Minimum CHF 500.- betragen und diese nicht bereits durch eine andere Institution (z.B. SUVA) gedeckt sind.
  • Taggelder an Kurzaufenthalter und Ersteinreisende bei Unfall oder Krankheit während der Einreise in der unversicherten Zwischenzeit nach Verlassen des Heimatlandes und dem Arbeitsantritt: CHF 80.- pro ausgewiesenem Unfall-/Krankheitstag (max. 60 Tage).
  • Der Vorstand Parifonds Bau kann weitere Leistungen sozialen Charakters beschliessen.

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