Versicherungsausweis

Jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, erhält von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch. Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine Schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (wie bspw. Grenzgänger oder Zuzug aus dem Ausland).

Wenn der Name geändert hat – z.B. nach Heirat oder Scheidung – oder nach einem Verlust stellt die zuständige Ausgleichskasse einen neuen AHV-Ausweis aus. Der Anmeldung ist die Kopie eines amtlichen Ausweises beizulegen.

  • Arbeitnehmende bestellen einen neuen AHV-Ausweis über den Arbeitgeber.
  • Die übrigen Versicherten bestellen einen neuen AHV-Ausweis direkt bei ihrer Ausgleichskasse.

  • Wer im Ausland wohnt, bestellt einen neuen AHV-Ausweis bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf.

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